Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines offizielles Dokuments für amtliche Zwecke? Aus dem Deutschen ins Italienische oder aus dem Italienischen ins Deutsche?
Dann sind Sie bei mir, Davide Parisi, richtig. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie eine Übersetzung eines offizielles Dokuments aus dem Italienischen ins Deutsche und umgekehrt für amtliche Zwecke benötigen.
Als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die italienische Sprache vor dem Landgericht München I kann Davide Parisi eine amtlich anerkannte Übersetzung aus dem Deutschen ins Italienische und aus dem Italienischen ins Deutsche anfertigen, z.B.:
Abiturzeugnis
Haftbefehl
Abschlusszeugnis
Kaufvertrag
Anwaltsschreiben
Klageerwiderung
Approbationsurkunde
Klageschrift
Arbeitsvertrag
Ladung
Bescheid
Ledigkeitsbescheinigung
Diplomzeugnis
Mahnung
Diplomurkunde
Mietvertrag
Diploma Supplement
Mutterschaftsanerkennung
Ehevertrag
Scheidungsurteil
Ehefähigkeitszeugnis
Schulzeugnisse
Führerschein
Urkunden wie z.B Teilungserklärung
Führungszeugnis
Urteil
Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung
Gutachten
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, it-sprachvermittler.de | beglaubigte Übersetzungen | Deutsch – Italienisch – Deutsch für Privatpersonen unterstützt Sie sehr gerne!