Behörden Welche Münchner Stelle welche Übersetzung verlangt
Jede Stelle hat eigene Vorgaben. Die eine will die Übersetzung auf Papier mit Stempel, die andere daneben die Originalurkunde sehen, die dritte nimmt eine digitale Fassung an. Diese Seite ordnet die üblichen Fälle den Münchner Stellen zu. Was Ihre Stelle konkret verlangt, klären Sie am schnellsten über das Kontaktformular.
Auf einen Blick
- Leistung
- Ausschließlich beglaubigte Übersetzungen Italienisch und Deutsch, in beide Richtungen.
- Beeidigung
- Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt für die italienische Sprache beim Landgericht München I, seit Januar 2019.
- Geltung
- Die Beeidigung spricht das Landgericht München I aus. An den Ort, an dem die Übersetzung später vorgelegt wird, ist sie nicht gebunden.
- Form
- Papierfassung mit Stempel und Unterschrift per Post, auf Wunsch zusätzlich digital mit qualifizierter elektronischer Signatur.
- Nicht im Angebot
- Keine Rechtsberatung, keine Beschaffung von Apostillen, kein Dolmetschen, keine anderen Sprachen.
Stelle für Stelle: was zusätzlich zur Übersetzung verlangt wird
Die folgenden Zuordnungen beschreiben, was Münchner Stellen üblicherweise verlangen. Sie sind keine Zusage im Namen einer Behörde. Zuständigkeiten und Vorgaben ändern sich, deshalb lohnt sich vor der Beauftragung eine kurze Rückfrage bei der Stelle selbst.
Standesamt im Kreisverwaltungsreferat
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Namenserklärungen, Unterlagen aus einem Scheidungsverfahren. Verlangt wird üblicherweise die vollständige Übersetzung der Urkunde auf Papier, vorgelegt zusammen mit der Urkunde selbst.
Ausländerbehörde und Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Beide gehören zum Kreisverwaltungsreferat. Im Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren werden Nachweise zu Geburt, Familienstand, Ausbildung und Beruf geprüft. Fremdsprachige Urkunden werden dafür in der Regel in beglaubigter Übersetzung verlangt.
Bürgerbüro
Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien von Dokumenten, es beglaubigt keine Übersetzungen. Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden dort keine beglaubigten Kopien gefertigt. Diese Urkunden stellt das Standesamt des Ereignisorts bei Bedarf neu aus.
Nachlassgericht am Amtsgericht München
Für den Erbschein und für Nachlassverfahren mit italienischem Bezug. Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. Italienische Sterbeurkunden, Testamente und notarielle Urkunden brauchen dazu die deutsche Übersetzung.
Anerkennungsstellen für Zeugnisse und Berufsabschlüsse
Schulische Abschlüsse laufen über die Zeugnisanerkennungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Schule, berufliche Qualifikationen je nach Beruf unter anderem über die Regierung von Oberbayern. Verlangt wird dort die Übersetzung durch eine öffentlich bestellte oder beeidigte Person.
Hochschulen in München
Für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation. Diplome, Abschlusszeugnisse und Notenauszüge werden meist als beglaubigte Übersetzung samt Kopie des Originals eingereicht. Welche Fassung genügt, legt die Zulassungsstelle der jeweiligen Hochschule fest.
Italienisches Generalkonsulat München
Für Vorgänge in Richtung Italien, etwa Eintragungen in italienische Personenstandsregister oder in das Melderegister der im Ausland lebenden Italienerinnen und Italiener (AIRE). Hier geht die Übersetzung meist von Deutsch nach Italienisch. Das Generalkonsulat führt eine eigene Liste beeidigter Übersetzerinnen und Übersetzer, in der ich eingetragen bin.
Welche Stellen in München eine Übersetzung überhaupt verlangen und wie der Ablauf aussieht, steht auf der Seite beglaubigte Übersetzung in München.
In welcher Form die Übersetzung verlangt wird
Drei Formen kommen in der Praxis vor. Oft verlangt eine Stelle zwei davon gleichzeitig.
- Papierfassung mit Stempel und Unterschrift. Der Regelfall. Die Übersetzung wird ausgedruckt, mit Rundstempel und Unterschrift versehen und mit der Post zugestellt. Innerhalb Deutschlands dauert der Versand in der Regel 2-3 Tage. Sagen Sie vorab, wie viele Ausfertigungen Sie brauchen.
- Vorlage der Originalurkunde bei der Stelle. Viele Stellen wollen die fremdsprachige Urkunde selbst sehen und daneben die Übersetzung. Die Übersetzung hält fest, welche Vorlage tatsächlich vorlag, also Original, beglaubigte Kopie oder Scan. Fragen Sie deshalb vorher nach, was die Stelle sehen will.
- Digitale Fassung mit qualifizierter elektronischer Signatur. Sinnvoll nur dann, wenn die empfangende Stelle eine QES verarbeiten und akzeptieren kann. Wie das funktioniert, steht auf der Seite digitale Lieferung mit QES.
Beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung sind zweierlei
Diese beiden Begriffe werden am Schalter oft verwechselt, und die Verwechslung kostet einen zweiten Termin.
Eine beglaubigte Kopie bestätigt nur, dass die Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt. Sie kommt zum Beispiel vom Bürgerbüro und sagt nichts über den Inhalt in einer anderen Sprache.
Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass der deutsche oder italienische Text die fremdsprachige Urkunde vollständig und richtig wiedergibt. Sie kommt von einer beeidigten Person, hier von einem beim Landgericht München I beeidigten Übersetzer. Behörden, Gerichte und Notare verlangen üblicherweise genau diese Form. Was Ihre Stelle im Einzelfall erwartet, sagt Ihnen verbindlich nur diese Stelle selbst.
Verlangt eine Stelle die „beglaubigte Übersetzung des beglaubigten Zeugnisses“, sind beide Schritte gemeint. Erst die Kopie beglaubigen lassen, dann diese Kopie übersetzen lassen.
Was Sie vorab klären sollten
- 01
Form
Papier, digitale Fassung mit QES oder beides. Fragen Sie die Stelle, ob sie eine elektronisch signierte Datei entgegennimmt.
- 02
Anzahl
Wie viele Ausfertigungen die Stelle behält und ob Sie selbst ein Exemplar für Ihre Unterlagen brauchen.
- 03
Umfang
Ob die ganze Urkunde übersetzt werden soll oder ein Auszug genügt, und ob Anlagen, Rückseiten und Stempel dazugehören.
Diese drei Angaben genügen für ein Angebot. Laden Sie das Dokument sicher über das Kontaktformular hoch, die Antwort kommt innerhalb von 24 Stunden. Was in eine gute Anfrage gehört, steht in der Checkliste.
Häufige Dokumente
Zu diesen Dokumenten gibt es eigene Seiten mit den Besonderheiten der jeweiligen Urkunde. Die übrigen kommen ebenso regelmäßig vor.
Steht Ihr Dokument nicht dabei, schicken Sie es einfach über das Kontaktformular. Alle Leistungen im Überblick stehen unter Übersetzungen.
Ihre Stelle, Ihr Dokument, Antwort in 24 Stunden
Schreiben Sie kurz, welche Münchner Stelle die Übersetzung verlangt und in welcher Form, und laden Sie das Dokument sicher hoch. Anfragen über das Kontaktformular werden bevorzugt bearbeitet. Bleiben Fragen offen, kommt die Rückfrage direkt im Angebotsportal, Sie müssen keine langen E-Mails schreiben.
