Ihr Italienisch-Übersetzer des Vertrauens in München / Schwabing

[ Beglaubigte ]Übersetzungen

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines offiziellen Dokuments für amtliche Zwecke? Aus dem Deutschen ins Italienische oder aus dem Italienischen ins Deutsche?

Pagina disponibile in Italiano
  • Italienisches Generalkonsulat
  • Beeidigter Übersetzer am Landgericht München I
  • Google-Bewertungen ★ 5.0

Dann sind Sie bei mir, Davide Parisi, richtig. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie eine Übersetzung eines offiziellen Dokuments aus dem Italienischen ins Deutsche oder umgekehrt aus dem Deutschen ins Italienische für amtliche Zwecke benötigen.

Als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die italienische Sprache vor dem Landgericht München I darf Davide Parisi eine amtlich anerkannte Übersetzung aus dem Deutschen ins Italienische und aus dem Italienischen ins Deutsche anfertigen, z.B.:

Anwaltsschreiben
Approbationsurkunde
Bescheid
Diploma Supplement
Führerschein
Gutachten
Haftbefehl
Klageerwiderung
Klageschrift
Ladung
Ledigkeitsbescheinigung
Mahnung
Mutterschaftsanerkennung
Scheidungsurteil
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Urkunden wie z.B Teilungserklärung
Urteil
Vaterschaftsanerkennung

Bitte verwenden Sie am besten unser Kontaktformular. it-sprachvermittler.de | beglaubigte Übersetzungen | Deutsch – Italienisch – Deutsch für Privatpersonen in München unterstützt Sie sehr gerne!

Beglaubigte Übersetzungen
Direktanfrage