Beglaubigte Übersetzungen in München: Italienisch ⇄ Deutsch
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines offiziellen Dokuments für amtliche Zwecke? Aus dem Deutschen ins Italienische oder aus dem Italienischen ins Deutsche?
- Italienisches Generalkonsulat
- Beeidigter Übersetzer am Landgericht München I
- Google-Bewertungen ★ 5.0
Dann sind Sie bei mir, Davide Parisi, richtig. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie eine Übersetzung eines offiziellen Dokuments aus dem Italienischen ins Deutsche oder umgekehrt aus dem Deutschen ins Italienische für amtliche Zwecke benötigen.
Als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die italienische Sprache vor dem Landgericht München I darf Davide Parisi eine amtlich anerkannte Übersetzung aus dem Deutschen ins Italienische und aus dem Italienischen ins Deutsche anfertigen, z.B.:
Ob Standesamt, Kreisverwaltungsreferat (KVR), Anerkennungsstelle, Universität oder Nachlassgericht: Münchner Behörden verlangen beglaubigte Übersetzungen von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer. Als am Landgericht München I öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer fertige ich diese Übersetzungen direkt in München an. Zudem bin ich im Übersetzerverzeichnis des Italienischen Generalkonsulats in München gelistet.
Die fertige beglaubigte Übersetzung können Sie nach Terminabsprache in München-Schwabing abholen. Noch bequemer geht es ohne Anfahrt: Laden Sie Ihr Dokument über das Kontaktformular sicher hoch. Sie erhalten die Übersetzung als Einschreiben per Post oder zusätzlich digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), wenn die Behörde eine QES verarbeiten und akzeptieren kann.
Bitte verwenden Sie am besten unser Kontaktformular. it-sprachvermittler.de | beglaubigte Übersetzungen | Deutsch – Italienisch – Deutsch für Privatpersonen in München unterstützt Sie sehr gerne!

