Übersetzungsbüro oder beeidigter Übersetzer in München?
Viele suchen zuerst nach einem Übersetzungsbüro in München oder nach einem italienischen Übersetzungsbüro. Bei einer beglaubigten Übersetzung kommt es aber nicht auf die Firma an, sondern auf die Person, die am Ende unterschreibt und stempelt. Diese Seite erklärt, wer in Deutschland bestätigen darf, was ein Büro dazwischen ändert und wann welcher Weg der richtige ist.
Auf einen Blick
- Wer darf bestätigen?
- Nur Übersetzerinnen und Übersetzer, die von einem Gericht beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt wurden.
- Woher kommt die Befugnis?
- Von der Justiz. In Bayern sprechen die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte sie aus.
- Wer bestätigt hier?
- Davide Parisi, öffentlich bestellt und allgemein beeidigt beim Landgericht München I, seit Januar 2019.
- Was macht ein Büro?
- Es vermittelt den Auftrag. Übersetzen und bestätigen muss trotzdem eine beeidigte Person.
- Nachprüfbar?
- Ja, in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
- Sprachen hier
- Ausschließlich Italienisch und Deutsch, in beide Richtungen. Kein Dolmetschen.
Wer eine Übersetzung überhaupt bestätigen darf
Eine beglaubigte Übersetzung ist mehr als eine gute Übersetzung. Sie trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Stempel und eine Unterschrift. Damit erklärt eine Person gegenüber Behörden, Gerichten und Notaren, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Diese Befugnis vergibt ein Gericht. Keine Firma, kein Verband und kein Portal kann sie sich selbst geben.
In Bayern beruht die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung auf dem Gerichtsdolmetschergesetz und dem bayerischen Gerichtsverfassungsausführungsgesetz. Vor der Bestellung werden Sprachkenntnisse, Fachkenntnisse und persönliche Eignung geprüft.
Beeidigt wird immer ein Mensch, nie ein Unternehmen. Ein Übersetzungsbüro kann eine Übersetzung deshalb nicht aus eigener Kraft bestätigen. Es beauftragt dafür jemanden, der beeidigt ist.
Vereidigt, beeidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt
Diese vier Wörter verunsichern viele. Sie beschreiben dieselbe Sache. Jedes Bundesland hat eigene Regeln und dabei auch seine eigenen Begriffe behalten.
„Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt“
Die Formulierung in Bayern. Sie steht so auch auf dem Stempel, der auf die Übersetzung kommt.
„Allgemein beeidigt“
Die kürzere Form, die mehrere Bundesländer verwenden. Gemeint ist derselbe Eid vor einem Gericht.
„Allgemein ermächtigt“
Der Begriff, den andere Bundesländer für die schriftliche Arbeit der Übersetzerinnen und Übersetzer gewählt haben.
„Vereidigt“
Umgangssprache. So suchen die meisten Menschen, und gemeint ist nichts anderes.
Wer eine dieser Bezeichnungen führt, ist in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen. Dort stehen Personen, die für Gerichte, Behörden und Notare allgemein beeidigt, öffentlich bestellt oder allgemein ermächtigt worden sind. Der Eintrag ist öffentlich einsehbar.
Suchen Sie dort nach dem Namen der Person, die Ihre Übersetzung unterschreibt, nicht nach einem Firmennamen. Firmen stehen in dieser Datenbank nicht.
Was bei der Vermittlung über ein Büro passiert
Ein Übersetzungsbüro ist in den meisten Fällen eine Vermittlungsstelle. Der Ablauf sieht ungefähr so aus.
- 01
Ihre Anfrage geht an das Büro
Angenommen wird sie von einer Person, die Ihre Urkunde nicht selbst übersetzen wird.
- 02
Das Büro sucht eine beeidigte Person
Wer den Auftrag bekommt, hängt davon ab, wer gerade Zeit hat. Bei der nächsten Urkunde kann das jemand anderes sein.
- 03
Die Übersetzung entsteht
Rückfragen zur Schreibweise eines Namens oder zu einem schwer lesbaren Stempel laufen über die Zwischenstelle.
- 04
Die Lieferung kommt vom Büro
Stempel und Unterschrift stammen von der beeidigten Person. Der Kontakt bleibt beim Büro.
Daran ist nichts unseriös. Bei großen Aufträgen in vielen Sprachen ist diese Arbeitsteilung sogar nötig. Bei einer einzelnen Urkunde bedeutet sie vor allem einen Verlust an Nähe. Jede Rückfrage braucht eine Station mehr, und wer die Urkunde wirklich bearbeitet hat, erfahren Sie oft erst am Stempel.
Der direkte Weg
Hier gibt es keine Zwischenstelle. Sie schreiben der Person, die die Übersetzung anfertigt, unterschreibt und stempelt. Dieselbe Person antwortet auch, wenn Wochen später eine Frage auftaucht.
- Eine Person von der ersten Frage bis zur Zustellung. Wer antwortet, übersetzt auch.
- Ein Sprachpaar: Italienisch und Deutsch, in beide Richtungen. Nichts anderes.
- Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt beim Landgericht München I, seit Januar 2019. Die Einträge in den öffentlichen Verzeichnissen stehen auf der Seite Davide Parisi.
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Diese Seiten gehen auf einzelne Fragen genauer ein.
Die digitale Lieferung mit qualifizierter elektronischer Signatur lohnt sich nur, wenn die empfangende Stelle eine solche Signatur auch verarbeiten kann. Fragen Sie dort nach, bevor Sie sich dafür entscheiden.
Schreiben Sie einfach, worum es geht
Laden Sie die Urkunde im Kontaktformular hoch und nennen Sie die Stelle, die die Übersetzung verlangt. Die Antwort kommt innerhalb von 24 Stunden, und zwar von der Person, die die Übersetzung auch anfertigt.
