Apostille und Legalisation: was dazugehört und was nicht
Die Apostille übersetze ich mit, wenn sie vorhanden ist. Ausstellen oder beantragen kann ich sie nicht. Das ist ein hoheitlicher Akt und liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden. Diese Seite sagt Ihnen, welche Apostille es überhaupt gibt, wer sie erteilt und in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen.
Auf einen Blick
- Was ich übernehme
- Die beglaubigte Übersetzung Italienisch ⇄ Deutsch, einschließlich einer bereits vorhandenen Apostille, die zur Urkunde gehört
- Was ich nicht übernehme
- Das Ausstellen und das Beantragen einer Apostille. Dafür ist ein Übersetzer rechtlich nicht zuständig
- Zwei Arten
- Die Apostille auf der Urkunde selbst und die Apostille auf meinem Beglaubigungsvermerk, die sogenannte Überbeglaubigung
- Wer beantragt
- Beide Apostillen beantragt der Urkundeninhaber selbst, also Sie
- Welche und wann
- Das entscheidet die Stelle, die das Dokument entgegennimmt. Eine pauschale Aussage ist von meiner Seite nicht möglich
- Verbindlich von mir
- Dauer der Übersetzung und Versand. Die Dauer des Apostille-Verfahrens liegt bei der Behörde und nicht in meiner Hand
Zwei Apostillen, zwei Zuständigkeiten
Je nachdem, was die empfangende Stelle verlangt, kommen zwei verschiedene Apostillen in Betracht. Sie betreffen unterschiedliche Papiere und werden von unterschiedlichen Behörden erteilt.
Apostille auf der deutschen Urkunde
Sie bestätigt die Echtheit der Urkunde selbst, etwa eines Melderegisterauszugs oder einer Personenstandsurkunde. Zuständig ist in Bayern die Regierung des Regierungsbezirks, in dem die ausstellende Behörde liegt, für Oberbayern also die Regierung von Oberbayern.
Apostille auf meinem Beglaubigungsvermerk
Sie wird Überbeglaubigung genannt und betrifft nicht die Urkunde, sondern meine Bestätigung der Übersetzung. Zuständig ist das Gericht, bei dem ich öffentlich bestellt und beeidigt bin, also das Landgericht München I.
Beide Apostillen beantragen Sie als Urkundeninhaber selbst bei der jeweiligen Behörde. Ich kann diesen Schritt weder abnehmen noch beschleunigen.
Warum die Reihenfolge wichtig ist
Häufig verlangen Konsulate die Apostille auf der Originalurkunde noch vor der Übersetzung, teilweise zusätzlich auf der Übersetzung. Wird zuerst übersetzt und die Apostille später geholt, fehlt sie in der Übersetzung, und es ist ein zweiter Durchgang nötig.
- 01
Bei der empfangenden Stelle fragen
Klären Sie vorab, welche der beiden Apostillen verlangt wird, ob beide nötig sind und in welcher Reihenfolge. Das kann Ihnen verbindlich nur diese Stelle sagen, etwa das Italienische Generalkonsulat, ein Comune oder eine Behörde in Italien.
- 02
Apostille einholen
Beantragen Sie die Apostille bei der zuständigen Behörde. Die Bearbeitungsdauer liegt dort und lässt sich von mir nicht zusagen.
- 03
Vollständig hochladen
Scannen Sie die Urkunde mit allen Stempeln, Vermerken und der Apostille und laden Sie alles über das Kontaktformular hoch. Anfragen über das Kontaktformular werden bevorzugt bearbeitet.
- 04
Übersetzung mit Bestätigungsvermerk
Ich übersetze die Urkunde samt Apostille und bestätige die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift. Verlangt Ihre Stelle zusätzlich die Überbeglaubigung, beantragen Sie diese anschließend beim Landgericht München I.
Legalisation der Übersetzung
Auch die Legalisation, auf Italienisch legalizzazione, gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich beeidigter Übersetzerinnen und Übersetzer. Wir arbeiten auf Grundlage unserer Anerkennung durch die deutschen Gerichte, und die Übersetzungen besitzen sowohl in Deutschland als auch in Italien rechtliche Gültigkeit.
Das Auswärtige Amt erläutert dazu: Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen und haben nicht den Status öffentlicher Urkunden. Die üblichen Beglaubigungs- und Apostille-Verfahren sind auf Übersetzungen deshalb nicht anwendbar.
Möglich ist ein anderer Weg: Der zuständige Gerichtspräsident bestätigt die Eigenschaft des Übersetzers als anerkannten Sachverständigen oder beglaubigt dessen Unterschrift. Dieser amtliche Vermerk ist eine öffentliche Urkunde, und für ihn kann anschließend eine Haager Apostille oder eine Legalisation erteilt werden.
Die Anforderungen sind je nach Dokumenttyp und Verwendungszweck unterschiedlich. Fragen Sie deshalb direkt beim Italienischen Generalkonsulat in München, Berlin, Frankfurt am Main, Hannover, Köln oder Stuttgart nach oder lesen Sie die Vorgaben auf dessen Webseite nach.
Ihre Unterlagen liegen vollständig vor?
Laden Sie die Urkunde mit allen Vermerken und, falls vorhanden, mit Apostille hoch. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Antwort mit einem Termin für die Übersetzung.
