Übersetzt und beglaubigt
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für amtliche Zwecke? Dann sind Sie bei mir, Davide Parisi, richtig ...

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für amtliche Zwecke?
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines offiziellen Dokuments für amtliche Zwecke? Aus dem Deutschen ins Italienische oder aus dem Italienischen ins Deutsche? Dann sind Sie bei mir, Davide Parisi, richtig. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie eine Übersetzung eines offizielles Dokuments aus dem Italienischen ins Deutsche oder umgekehrt für amtliche Zwecke benötigen.
Als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die italienische Sprache vor dem Landgericht München I kann Davide Parisi eine amtlich anerkannte Übersetzung aus dem Deutschen ins Italienische und aus dem Italienischen ins Deutsche anfertigen, z.B.:
Abiturzeugnisse
Abschlusszeugnisse
Anwaltsschreiben
Approbationsurkunde
Arbeitsvertrag
Bescheid
Diplomzeugnis
Diploma Supplement
Ehevertrag
Führerschein
Geburtsurkunde
Gerichtsurteil
Gutachten
Haftbefehl
Klageerwiderung
Klageschrift
Ladung
Mahnung
Mietvertrag
Mutterschaftsanerkennung
Scheidungsurteil
Schulzeugnisse
Vaterschaftsanerkennung
Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen? Egal, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses, Erbscheins, Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde benötigen, it-sprachvermittler.de | beglaubigte Übersetzungen | Deutsch ⇄ Italienisch für Privatpersonen in München unterstützt Sie gern dabei. Sie können uns gerne über die Kontaktseite erreichen oder das bereitgestellte Kontaktformular verwenden.